Kostenübernahme

Physiotherapie auf Rezept – wann zahlt die Krankenkasse?

Wie unsere Leistungen abgerechnet werden können, hängt davon ab, ob Sie durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin zu uns verwiesen wurden oder ob Sie privat zu uns kommen wollen.

Mit ärztlicher Überweisung

Arzt oder Ihre Ärztin wird Ihnen eine Verordung zur Physiotherapie ausstellen. Mit dieser können Sie sich bei uns anmelden. Nach Behandlungsabschluss wird wie folgt abgerechnet: 

  • Bei Krankheit durch die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse
  • Bei Unfall durch die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers oder wenn Sie nicht arbeitstätig sind, durch die Unfall-Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse

Wir sind von allen Krankenkassen (Grundversicherung) und Unfallversicherungen in der Schweiz anerkannt.

Wichtig: Eine ärztliche Verordnung ist nur bis 5 Wochen nach Ausstelldatum gültig.

Ohne Ärztliche Überweisung, auf privater Basis

Nach erfolgter Behandlung wird Ihnen die Rechnung direkt zugesandt.

Nur die Visana Krankenkasse übernimmt die bei uns durchgeführte Behandlungen bis zu 90%. Sie müssen dafür bei diese Krankenkasse eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. (Komplementär I (bis CHF 1’000.-/Jahr), Komplementär II (bis CHF 4’000.-/Jahr) und Komplementär III (bis CHF 10’000.-/Jahr)

Wir empfehlen lhnen, vor Behandlungsbeginn immer bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen,

  • ob Sie die richtige Zusatzversicherung abgeschlossen haben,
  • ob die Leistung Klassische Massage übernommen wird,
  • wie viele Behandlungen bezahlt werden.